Eheverträge - Gestaltung und Analyse
Durch einen Ehevertrag kann von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden. Es kann somit eine individuelle, d.h. auf Sie und Ihren Ehegatten maßgeschneiderte Lösung herbeigeführt werden. Sie können in einem Ehevertrag individuelle Bestimmungen zu den Themen Güterstand, Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich treffen.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass die ehevertraglichen Regelungen einen Ehegatten nicht besonders einseitig und erheblich ungleich belasten, da die Regelungen im Ehevertrag dadurch unwirksam oder unanwendbar sein können oder einzelne durch den Ehevertrag geregelte Rechte einer nachträglichen Ausübungskontrolle durch das Familiengericht unterliegen können.
Ein Ehevertrag kann schon vor der Eheschließung geschlossen werden. Nehmen Sie sich die Zeit mit uns über eine für Sie und Ihren Ehegatten passende rechtliche Lösung zu sprechen. Der Ehevertrag auch während der Ehe geschlossen werden – dies vor allem dann, wenn sich die Ehekonstellation z.B. aufgrund der Geburt gemeinsamer Kinder oder gewichtige Änderungen in der Erwerbsbiographie ändert.
Wenn durch den Ehevertrag die Folgen einer Scheidung bereits geregelt sind, ist das Scheidungsverfahren oftmals nur noch eine Formsache, weshalb das Verfahren zwischen den Parteien wesentlich entspannter und kostensparender abläuft als bei einer streitigen Scheidung. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihres Ehevertrages; kontaktieren Sie uns.
Tipp: Lassen Sie sich beraten, ob ein individueller Ehevertrag in Ihrer konkreten Lebens- und Vermögenssituation sinnvoll und geboten ist, vor der Eheschließung oder auch danach.