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GARLIPP & KOLLEGEN | Rechtsanwälte berät Sie im Rechtsgebiet des Familienrechts in allen wichtigen Themengebieten.
Sorgerecht - Elterliche Sorge und Umgangsrecht
Das Sorgerecht verbleibt nach einer Scheidung üblicherweise bei beiden Elternteilen. Das Familiengericht kann das Sorgerecht daher beiden Ehegatten oder in begründeten Fällen nur einem Elternteil zusprechen.
Das Umgangsrecht, also das Recht die Kinder regelmäßig zu sehen, steht jedem Ehegatten zu.
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