Scheidungsanwalt München - GARLIPP & KOLLEGEN | Rechtsanwälte

RECHTSGEBIET FAMILIENRECHT


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GARLIPP & KOLLEGEN | Rechtsanwälte berät Sie im Rechtsgebiet des Familienrechts in allen wichtigen Themengebieten.

Lebenspartnerschaftsgesetz - Eingetragene Lebenspartnerschaft

Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) wurde der Verbindung unter gleichgeschlechtlichen Partnern – in Angleichung an die Ehe – nunmehr ein rechtlicher Rahmen gegeben.

Die Voraussetzungen einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft hat der Gesetzgeber an die Scheidungsvoraussetzungen angelehnt. Bei der Auseinandersetzung sind ebenso wie bei einer Ehe die Angelegenheiten Unterhalt, Wohnung, Hausrat, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich und unter Umständen auch das Umgangs- und Sorgerecht zu regeln. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich in einem sog. Lebenspartnerschaftsvertrag außergerichtlich gütlich zu einigen.

Tipp: Wir beraten Sie in allen wichtigen Fragen, die sich unmittelbar im Zusammenhang mit der Lebenspartnerschaft stellen und vertreten Sie im Aufhebungsverfahren vor den Familiengerichten.


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