AUSGEWIESENE FACHANWALTSQUALITÄT IN ALLEN BEREICHEN
GARLIPP & KOLLEGEN | Rechtsanwälte berät Sie im Rechtsgebiet des Familienrechts in allen wichtigen Themengebieten.
Scheidung - einvernehmlich oder streitig
Wir beraten Sie über die Anforderungen der Scheidung im Zusammenhang mit dem obligatorischen Trennungsjahr und erörtern die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Ebenso beraten wir Sie über das Ob und Wie einer einvernehmlichen Auseinandersetzung sowie über Gestaltungsmöglichkeiten und Durchsetzbarkeit.
Die Voraussetzung für eine einvernehmliche und damit möglichst schnelle Scheidung ist das Vorliegen eines Trennungsjahres. Das Trennungsjahr können Sie in getrennten Wohnungen verbracht haben. Möglich ist aber auch ein Scheidungsverfahren, wenn Sie in der gemeinsamen Wohnung seit mehr als einem Jahr getrennt leben. Dies ist vor Gericht übereinstimmend zu erklären und wird von den Familiengerichten nicht weiter überprüft.
Tipp: Hier haben Sie die Möglichkeit das Scheidungsverfahren online vorzubereiten. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen ohne offene und streitige Fragen an. Es ist dann auch ausreichend, wenn nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Ergänzen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Angaben. Wir setzen uns im Anschluss mit Ihnen in Verbindung.
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