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Aufhebungsvertrag – Was kann und muss geregelt werden?
Ein Aufhebungsvertrag ist das Regelwerk, das die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses bis zum letzten Arbeitstag regelt.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag - oder auch Auflösungsvertrag - beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Der Wunsch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss von beiden Seiten ausgehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer handeln zusammen aus, wie die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aussehen soll.
Wann kommt der Aufhebungsvertrag zum Einsatz?
Ein Aufhebungsvertrag kann aus den verschiedensten Gründen geschlossen werden. Ein Anlass dafür ist, dass man eine fristlose oder eine verhaltensbedingte Kündigung verhindern will. Auch eine drohende betriebsbedingte Kündigung kann einen Aufhebungsvertrag notwendig werden lassen. Der wichtigste Grund aber ist wahrscheinlich, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer loswerden möchte, aber keinen Kündigungsgrund hat. Ein Aufhebungsvertrag ist dann eine Chance für den Arbeitnehmer. Er kann in aller Ruhe mit seinem Arbeitgeber verhandeln.
Was regelt der Aufhebungsvertrag?
Termin: Der Aufhebungsvertrag regelt, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis enden soll. Die Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag festgelegt ist, muss hier nicht beachtet werden. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis früher beenden will.
Urlaub: Im Aufhebungsvertrag wird geregelt wie mit ausstehendem Urlaub umgegangen wird. Gemeinsam legt man fest, wie viele Tage dem Arbeitnehmer noch zustehen und wann diese Tage genommen werden sollen. Eine Möglichkeit ist auch, den Resturlaub auszahlen zu lassen, sog. Urlaubsabgeltung.
Arbeitszeugnis: Des Weiteren wird im Aufhebungsvertrag geregelt, wie das Arbeitszeugnis aussehen soll, welche Aspekte der Arbeitnehmer besonders gewürdigt wissen will und welche Formulierungen Eingang finden sollen.
Arbeitsmaterialien: Die meisten Arbeitgeber werden darauf bestehen, dass alle Arbeitsmaterialien zurück gegeben werde. Darunter fallen der Dienstwagen, das Firmenmobiltelefon und auch der Firmenlaptop. Aber auch das E-Mail-Konto bei der Firma und der Zugang zu diesem Konto zählen dazu.
Weiterhin wird festgeschrieben, welche Zahlungen der Arbeitgeber noch zu leisten hat und wann diese Ansprüche fällig werden sollen. Wurde eine Abfindung ausgehandelt, so werden die Summe und der Zahlungstermin festgelegt.
Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag
Eine Kündigung geht immer nur von einer Seite aus, ein Aufhebungsvertrag ist eine Regelung beider Seiten. Der Aufhebungsvertrag ist im Gegensatz zur Kündigung nur gültig, wenn beide Seiten zustimmen. Dafür sind bei der Kündigung Kündigungsfristen und Schutzvorschriften einzuhalten, dies wiederum gilt für den Aufhebungsvertrag nicht.
Tipp: Den Anstoß für einen Aufhebungsvertrag kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. Wichtig ist aber keinen Fehler zu machen, daher raten wir Ihnen, sich von uns beraten zu lassen.
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