AUSGEWIESENE FACHANWALTSQUALITÄT IN ALLEN BEREICHEN
GARLIPP & KOLLEGEN | Rechtsanwälte berät Sie im Rechtsgebiet des Erbrechts in allen wichtigen Themengebieten.
Gestaltung letztwilliger Verfügung – Testament oder Erbvertrag
Zur individuellen Nachlassplanung stellt das Gesetz verschiedene Instrumente zur Verfügung, durch die ein Erblasser seinen individuellen letzten Willen zum Ausdruck bringen kann. Die wichtigsten Instrumente hierzu sind das Testament und der Erbvertrag.
Drei Schritte sind im Vorfeld gedanklich zu reflektieren:
Sich über Vermögenswerte im Klaren werden: Was habe ich?
Gewünschte Nachlassregelung genau planen: Wer soll was erhalten?
Professionelle Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für die Umsetzung: Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Wir beraten Sie über die vielfältigen Möglichkeiten, Ihr Vermögen sinn-, und planvoll zu vererben und gestalten mit Ihnen als Ehegatte, Lebensgefährte/in, geschiedene Person oder Unternehmer, die für Sie sinnvolle und erbrechtlich passende Regelung.
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