AUSGEWIESENE FACHANWALTSQUALITÄT IN ALLEN BEREICHEN
GARLIPP & KOLLEGEN | Rechtsanwälte berät Sie im Rechtsgebiet des Erbrechts in allen wichtigen Themengebieten.
Testamentsvollstreckung – für die Abwicklung oder auf Dauer
Ist eine Testamentsvollstreckung im Testament angeordnet, hat der/die Testamentsvollstrecker/-in die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass.
Gute Gründe für eine Testamentsvollstreckung können folgende sein:
Aufteilung des Nachlasses nach der Vorstellung des Erblassers
Entlastung der Erben von anspruchsvollen und zeitaufwendigen Aufgaben
Streitvermeidung zwischen den Erben
Abwicklung steuerlicher Angelegenheiten
langfristige Versorgung nahestehender Personen
Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern schützen.
Je nachdem, welche Bedürfnisse und Ziele verfolgt werden, ist entweder durch Testament eine dauerhafte Verwaltung des Nachlasses in Form einer Dauertestamentsvollstreckung oder eine zeitnahe und reibungslose Abwicklung in Form einer Abwicklungstestamentsvollstreckung sinnvoll.
Durch die Anordnung einer Abwicklungstestamentsvollstreckung wird der Nachlass strukturiert und nach den Wünschen des Erblassers übergeben. Insbesondere durch die Einschaltung einer neutralen Person ist eine Neutralität bei der Teilung des Vermögens unter den Erben gesichert. Der Testamentsvollstrecker übernimmt die gesamte Abwicklung des Nachlasses und entlastet hierbei die Erben.
Dahingegen bedeutet die Dauertestamentsvollstreckung eine langfristige Betreuung des Nachlasses. Hier ist oftmals das Ziel, das Nachlassvermögen langfristig zu bewahren und die Erben zu unterstützen, beispielsweise weil diese minderjährig, behindert oder noch zu unerfahren sind, um größere Vermögenswerte zu verwalten. So kann das Instrument der Dauertestamentsvollstreckung zur befristeten Betreuung des Nachlasses eingesetzt werden. Sind die begünstigten Erben dauerhaft in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt, kann die Dauertestamentsvollstreckung auch zeitlich unbegrenzt angeordnet und damit sichergestellt werden, dass der Nachlass einer zeitlich unbegrenzten Betreuung unterliegt.
Tipp: Wir beraten Sie, ob und in welcher Form eine Testamentsvollstreckung für Sie ein sinnvolles Instrument ist.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten werden systemrelevante Cookies eingesetzt. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden.