Scheidungsanwalt München - GARLIPP & KOLLEGEN | Rechtsanwälte

RECHTSGEBIET ERBRECHT


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Patientenverfügung – bindende medizinische Anordnungen

Mit einer Patientenverfügung erteilt man bindende Anordnungen im Hinblick auf gewünschte oder nichtgewünschte medizinische Behandlungen, Pflegemaßnahmen und den Sterbeprozess, wenn der eigene Wille nicht mehr frei geäußert werden kann. Adressat dieser Verfügung ist der behandelnde Arzt, Pflegepersonen sowie der Bevollmächtigte, der den festgelegten, bindenden Willen des Vollmachtgebers Geltung zu verschaffen hat. Die Patientenverfügung ist rechtverbindlich und muss befolgt werden.

Eine Beratung ist unerlässlich. Eine Patientenverfügung garantiert Selbstbestimmung und Eigenverantwortung in Lebens- und Behandlungssituationen, wenn der tatsächliche Wille nicht mehr selbst geäußert werden kann. Die Patientenverfügung sollte immer schriftlich, notariell und/oder mit Unterschrift des Hausarztes abgesetzt werden und muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Ideal ist eine Kombination von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung.

Um sicherzustellen, dass die Vorsorgeverfügungen und die Patientenverfügung im Fall des Falles aufgefunden werden, gibt es die Möglichkeit, die Verfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin registrieren zu lassen.

Hierüber beraten wir Sie gerne umfassend.

Weitere Informationen finden Sie unter :
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung


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